Ein Rezept für ein Hilfsmittel in der Hand – und jetzt? Gerade wer zum ersten Mal eine Bandage, Orthese, Kompressionsversorgung oder ein anderes medizinisches Hilfsmittel verordnet bekommt, weiß oft nicht genau, wie es weitergeht.

Die gute Nachricht: Sie müssen weder das passende Produkt selbst auswählen noch bereits wissen, welche Ausführung Sie benötigen. Die ärztliche Verordnung bildet die Grundlage für die weitere Versorgung.

Was steht auf dem Rezept?

Auf der Verordnung hält die Ärztin oder der Arzt fest, welches Hilfsmittel aus medizinischer Sicht benötigt wird. Je nach Versorgung können weitere Angaben zur Ausführung oder zu besonderen Anforderungen hinzukommen.

Im Sanitätshaus wird geprüft, was verordnet wurde und welche nächsten Schritte erforderlich sind. Denn hinter einer Bezeichnung auf dem Rezept können unterschiedliche Produkte und Versorgungsmöglichkeiten stehen.

Wie kommt das Rezept zu Dreschers?

Natürlich können Sie Ihre Verordnung persönlich bei uns einreichen. Darüber hinaus gibt es inzwischen auch einen digitalen Weg: Über gesund.de können Sie Ihr Rezept online an Dreschers übermitteln.

Das ist besonders praktisch, wenn Sie die ersten Schritte bereits von zu Hause aus erledigen möchten.

Was passiert anschließend?

Wie es weitergeht, richtet sich nach dem verordneten Hilfsmittel. Bei manchen Versorgungen sind eine persönliche Beratung, eine Vermessung oder eine individuelle Anpassung erforderlich. Unter Umständen muss außerdem zunächst eine Genehmigung der Krankenkasse eingeholt werden.

Erst danach entsteht aus der ärztlichen Verordnung die konkrete Versorgung.

Ein Rezept ist also der Anfang – nicht die fertige Lösung. Die Aufgabe des Sanitätshauses besteht darin, die medizinische Verordnung fachgerecht umzusetzen und gemeinsam mit Ihnen die weiteren Schritte zu gehen.

Sie haben bereits ein Rezept?

Dann können Sie es persönlich im Orthopädie- und Sanitätshaus Dreschers vorbeibringen oder bequem online über gesund.de einreichen.